Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund einer hohen Baumreihe Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden müssen, Betriebskosten sind, die auf Mieter umgelegt werden können.
Autor: RA Markus Achenbach
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund einer hohen Baumreihe Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden müssen, Betriebskosten sind, die auf Mieter umgelegt werden können.
Autor: RA Markus Achenbach