Nachträgliche Änderung an einem Testament

Überschrift auf Testament übermalen worden, ist es gültig?

In einem handschriftlichen Testament befand sich in dessen Original über der Unterschrift eine Abdeckung mit weißer Farbe. Es stellte sich angesichts dessen die Frage, ob der Verfasser des Testaments damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er das Testament widerruft, weil ja die Unterschrift überdeckt worden war. In dem entschiedenen Fall gab es eine Kopie des Originals des Testaments, auf der die Originalunterschrift noch sichtbar war.
 

Entscheidung des Gerichtes

Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 19.03.2021, Aktenzeichen 3 W 13/18 entschieden, dass sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt, dass die das Testament verfassen der Personen, die Unterschrift mit weißer Farbe überstrichen hat. Da eine Kopie vorhanden war, auf der die Unterschrift deutlich sichtbar war, ging das Gericht davon aus, dass das Testament nach wie vor gültig und wirksam ist. Der Fall zeichnete sich noch dadurch aus, dass die Erblasserin aufgrund einer Erkrankung kaum in der Lage war, eine Flasche mit Tipp – Ex zu öffnen, um die Unterschrift zu übermalen. Außerdem befand sich das Testament stets in der Wohnung der Erblasserin und war frei zugänglich, da es unverschlossen aufbewahrt wurde. Das Gericht konnte daher nicht ausschließen, dass die Unterschrift der Erblasserin im Originaltestament nachträglich durch dritte Personen mit weißer Farbe überstrichen worden war.

Bonn, den 10.11.2021