Honorar

Die Frage, ob und inwieweit anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen werden, hängt für den wirtschaftlich denkenden Mandanten natürlich auch davon ab, was er für diese Leistungen bezahlen muss. Wir möchten unsere Mandanten so früh wie möglich und so weit wie möglich darüber aufklären, welche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf sie zukommen. Wir meinen, dass die Transparenz und die Kalkulierbarkeit der Rechtsverfolgungskosten sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten von großer Wichtigkeit sind.

Beratung

Das Honorar für die Beratung ist gesetzlich nicht festgeschrieben und kann daher frei vereinbart werden. Üblich und zu empfehlen sind Abrechnungen, die sich am Zeitaufwand orientieren, wobei unsere Stundensätze je nach Komplexität des Sachverhalts und der zu beurteilenden Rechtsfragen variieren.

Als Besonderheit bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis an. Bei der Erstberatung handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das nach unseren Erfahrungen etwa 15 bis 45 Minuten, selten einmal eine Stunde dauert. Ein solches Gespräch dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit vorläufig zu bewerten und natürlich auch das Kostenrisiko einzuschätzen. Diese Leistung bieten wir zum Festpreis von 50,00 € pro angefangene Viertelstunde zzgl. Mwst. an. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, bei geringem Kostenaufwand Gewissheit darüber zu erlangen, ob Ihre Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.

Außergerichtliche Vertretung

Hinsichtlich des Honorars für Ihre außergerichtliche Vertretung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Alternativ besteht die Möglichkeit, auch für die außergerichtliche Vertretung ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung zu vereinbaren. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Vergütungsform in Ihrem Fall interessengerecht ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Vertretung vor Gericht

Für die Vertretung vor Gericht schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren vor, die auch durch eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Streitwert, der wiederum nach dem wirtschaftlichen Interesse bestimmt wird, das ein Mandant an der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hat. Bei Ansprüchen, die auf Geld gerichtet sind, wie zum Beispiel offene Zahlungsforderungen, ist der Streitwert leicht zu bestimmen. Es handelt sich um den Betrag der streitigen Forderung. Schwieriger wird es im Falle von Streitigkeiten, die nicht auf Geldzahlungen gerichtet sind.

Hierzu gehören zum Beispiel Ansprüche auf Unterlassung bestimmter Handlungen oder Äußerungen sowie auch Ansprüche auf Beseitigung von Einrichtungen, baulichen Anlagen und vieles mehr. Auch in solchen Fällen ist es uns aber zumeist möglich, bei Kenntnis des genauen Sachverhalts den Streitwert zumindest ungefähr zu bestimmen und auf dieser Basis die Kosten einzuschätzen. Wir erstellen Ihnen für Ihren Rechtsstreit gerne eine Kostenprognose auf der Basis Ihrer Information über den Streitfall.

Wenn Sie Ihr Kostenrisiko einschätzen lassen wollen, sprechen Sie uns an!