Ausspruch von Kündigungen

Arbeitgeber müssen gelegentlich die Entscheidung treffen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen. Dies kann betriebsbedingte Ursachen oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitsnehmers haben. Des weiteren stellt sich die Frage, ob fristlos oder fristgemäß gekündigt werden soll. Beschäftigen Sie regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter, sind Sie hierbei an die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes gebunden. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, die Kündigung richtig vorzubereiten und ggf. die erforderlichen Voraussetzungen (bspw. Abmahnung, Anhörung Betriebsrat, Zustimmung der Behörde bei Schwerbehinderten etc.) zu schaffen.

Wir informieren Sie, wann und wie Sie richtig kündigen können und welche Erfolgsaussichten Sie in einem möglichen Kündigungsschutzprozess haben. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, übernehmen wir selbstverständlich auch Ihre Prozessvertretung.

Unsere Beratung erstreckt sich aber auch die Möglichkeiten einen Kündigungsschutzprozess und die damit verbundenen finanziellen Risiken zu vermeiden. Sollte eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses angestrebt werden, sind wir Ihnen auch bei der Gestaltung und Umsetzung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen behilflich.

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