nachehelicher Unterhalt

§§ 628 Satz 2 Nr. 4 ZPO a.F., 1578 BGB Eine unzumutbare Härte, die eine Abtrennung der Folgesache nachehelicher UnterhaltMehr

Das Gesetz sieht in § 1586 b I BGB vor, dass die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Verpflichteten auf denMehr