§§ 628 Satz 2 Nr. 4 ZPO a.F., 1578 BGB Eine unzumutbare Härte, die eine Abtrennung der Folgesache nachehelicher UnterhaltMehr
nachehelicher Unterhalt
Haftung des Erben für nachehelichen Unterhalt
Das Gesetz sieht in § 1586 b I BGB vor, dass die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Verpflichteten auf denMehr