Trennung und Scheidung mit Unterhalt und Zugewinn

Unterscheidung zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sowie Ausführungen zum Vermögensausgleich

Entscheidende Faktoren für das Scheidungsverfahren

In Deutschland werden etwa 40% aller Ehen geschieden. Schon wegen dieser hohen Quote ist es nicht falsch, sich über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens zu informieren.

Ob eine Trennung vom Ehepartner mit anschließender Ehescheidung einvernehmlich und friedlich verläuft, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Wollen sich die Eheleute einigen oder legen sie es auf einen Streit an?
  • Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen und weiß man, wer diese betreut, wie umfangreich das Besuchsrecht ist etc?
  • Geht nur einer von beiden Eheleuten einer Berufstätigkeit nach, was bedeuten kann, dass er dem anderen Unterhalt zahlen muss?
  • Wurde während der Ehe Vermögen erworben? Haben die Eheleute Schulden gemacht? Gibt es eine Lösung für diese Aufteilung?
  • Wer bleibt in der bisherigen Wohnung? Ist diese gekauft oder gemietet?
  • Wie wird der Hausrat aufgeteilt?

Vor der Scheidung kommt die Trennung

Der Ehescheidung geht die Trennung voraus. Erst dann, wenn Eheleute ein Jahr getrennt leben, kann ein gerichtliches Scheidungsverfahren eingeleitet werden.

Dabei ist die Scheidung einer Ehe in aller Regel der unproblematischste Teil. Wenn beide Eheleute sagen, dass sie an der Ehe nicht festhalten wollen, wird die Ehe geschieden. Auch wenn dies nur einer von beiden will, wird die Ehe grundsätzlich nach einem Jahr Trennung geschieden. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Weigerung eines Ehepartners dazu führt, dass die Ehe nicht geschieden wird.

Probleme im Zusammenhang mit der Trennung: Ehewohnung, Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt), Hausrat, Umgangsrecht

Schon mit der Trennung tauchen in aller Regel die ersten Probleme auf, da es jetzt plötzlich ja nicht mehr gemeinsam geht.  Verfügt ein Ehepartner über keine eigenen Einkünfte oder niedrigere Einkünfte als der andere oder sind Kinder zu betreuen, die den betreuenden Elternteil daran hindern, berufstätig zu sein, entsteht schon mit der Trennung ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehepartner. Meist wird nicht mehr wie bisher mit einem Konto gewirtschaftet, so dass die Bezahlung der Ausgaben organisiert und geregelt werden muss.

Gibt es einen Ehevertrag?

Wie die Probleme, die bei einer Trennung oder Scheidung entstehen, zu lösen sind, hängt in erster Linie davon ab, ob vor der Eheschließung oder während der Ehe ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Existiert ein solcher Vertrag, muss als erstes der Inhalt studiert werden, um nachzusehen, ob für den Fall der Trennung und Scheidung Regelungen vereinbart wurden. Diese Vereinbarungen gelten in erster Linie.

Allerdings ist auch denkbar, dass der Ehevertrag Regelungen enthält, die unwirksam sind. Ein klassischer Fall einer solchen Unwirksamkeit ist folgender:

Die späteren Eheleute haben vor Eheschließung und zu einer Zeit, als die Partnerin schon schwanger war, einen Ehevertrag abgeschlossen, in welchem die Partnerin und zukünftige Ehefrau auf Unterhalt verzichtet hat. Jetzt mit der Trennung verfügt die Ehefrau über keine eigenen Einnahmen, da sie das oder die Kinder betreut und versorgt.

In einem solchen Fall besteht kein Zweifel, dass der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag unwirksam ist und die Ehefrau vom Ehemann Unterhalt verlangen kann.

Scheidung ohne Ehevertrag: was passiert, wenn kein Ehevertrag existiert

Gibt es keinen Ehevertrag, gilt die gesetzliche Regelung. Man muss also wegen aller Punkte, die wegen Trennung und Scheidung regelungsbedürftig sind, schauen, was im Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) steht.

Doppelverdiener ohne Kinder (Unterhalt höchstens für beschränkte Zeit)

Unproblematisch geht es in aller Regel zu, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und etwa gleich viel verdienen. Dann erhält der eine vom anderen keine Geldmittel, also keinen Unterhalt. In diesem Fall steht ihm nach dem Gesetz kein Unterhaltsanspruch zu.

Anders ist es, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere und wenn während der Ehe der gemeinsame Verdienst auch komplett ausgegeben wurde. Dann kann dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ein Unterhaltsanspruch zustehen. Dies allerdings nicht auf unbegrenzte Zeit, sondern abhängig von der Ehedauer. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen muss sich nämlich darauf einstellen, dass er sein künftiges Leben alleine von seinem Einkommen bestreiten muss. Er kann auf Dauer nicht das Einkommen des anderen einbeziehen.

Aber auch in den Fällen „Doppelverdiener ohne Kinder“ wird kann es Streitpunkte geben

  • über die Aufteilung des Hausrats, da dieser bisher ja nur einmal vorhanden ist
  • über die Frage, wer die bisherige Wohnung weiter bewohnt. Diese ist häufig für eine Person alleine zu groß (und vielleicht zu teuer)
  • über die Aufteilung von Vermögen, welches während der Ehe angeschafft wurde. Ein besonderes Problem dabei kann sein, wenn ein Ehepartner vielleicht von seinen Eltern Geld geschenkt bekommen oder etwas geerbt hat. Davon möchte er dem anderen Ehepartner, von dem er sich trennen möchte, nichts abgeben.

Trennung einer Familie mit Kindern

Besonders häufig gibt es Probleme, wenn Kinder aus der gescheiterten Ehe hervorgegangen sind.

Abhängig vom Alter der Kinder fragt sich,

  • wer diese betreut und versorgt
  • wer für den Unterhalt der Kinder und des betreuenden Elternteils aufkommt und wie hoch der Unterhalt ist
  • wie umfangreich die Kontakte zwischen dem anderen Elternteil und den Kindern sind
  • ob beide Elternteile die Kinder etwa im gleichen Umfang betreuen wollen (sog. Wechselmodell)

Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Kindesunterhalts ist danach vom Alter der Kindes und von der Höhe des Einkommens der unterhaltspflichtigen Person abhängig.

Dabei kann die Feststellung der Höhe des Einkommens Probleme machen. Es muss geschaut werden, welche Abzüge vom Einkommen vorzunehmen sind (Krankenversicherung, Fahrtkosten zur Arbeit, zusätzliche Altervorsorge etc.). Besonders dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil selbständig ist, kann die Feststellung der Höhe des durchschnittlichen Einkommens Probleme bereiten. In der Regel muss man bei einem Selbständigen die Einkünfte der letzten drei Jahre ermitteln, um ein durchschnittliches Jahreseinkommen zu finden. Bei einer Person im Angestelltenverhältnis reicht normalerweise ein Zeitraum von 12 Monaten aus.

Düsseldorfer Tabelle

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf

Hier können Sie die Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen, Beispielrechnungen und Anhängen als PDF Datei herunterladen.

Ehegattenunterhalt

Es gibt unterschiedliche Arten von Unterhalt: Betreuungsunterhalt (wenn nicht oder nicht voll gearbeitet werden kann, weil ein oder mehrere Kinder betreut werden), Aufstockungsunterhalt (wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere), Krankheitsunterhalt (wenn krankheitsbedingt ganz oder teilweise keiner Berufstätigkeit nachgegangen werden kann), Ausbildungsunterhalt (wenn ein Ehepartner wegen der Heirat und vielleicht der Geburt eines Kindes eine Berufsausbildung abgebrochen hat und jetzt nach Scheitern der Ehe diese Ausbildung fortsetzen möchte), Altersvorsorgeunterhalt (wenn Geld benötigt wird, um eine eigene Altersvorsorge aufzubauen).

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, welche Unterhaltsart gegeben ist. Je älter die zu betreuenden Kinder sind, umso höher sind die Anforderungen an den betreuenden Elternteil, mit eigener Berufstätigkeit alleine für den Unterhalt aufzukommen. Dabei muss allerdings genau geprüft werden, inwieweit und in welchem Umfang die Kinder betreuungsbedürftig sind. Die Krankheit eines Kindes, eine vielleicht vorliegende Lernschwäche und weiteres mehr müssen individuell in jedem Fall geprüft und bewertet werden.

Zugewinn – Vermögensausgleich

Das Vermögen, das die Eheleute während der Ehe hinzugewonnen haben, ist zwischen ihnen so aufzuteilen, dass jeder gleich viel hat. Dies bedeutet, dass alles, was ein Ehepartner vor der Ehe schon hatte, herauszurechnen ist. Es ist daher wichtig, Belege hierfür zu verwahren. Gerade bei langen Ehen kann es sein, dass es keine Unterlagen mehr gibt, was dann für den, der schon vor der Ehe Vermögen hatte, nachteilig ist.

Stichtage für die Ermittlung des Vermögens sind der Hochzeitstag und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

Hat ein Ehepartner oder haben beide während der Ehe Geld geschenkt bekommen oder etwas geerbt, wird dies beim Zugewinn nicht ausgeglichen. Es bleibt also bei dem, der etwas geschenkt bekommen oder geerbt hat.

Versorgungsausgleich

Die Rentenanwartschaften, die jeder Ehepartner während der Ehe erwirbt, werden ausgeglichen. Im Ergebnis werden – ähnlich wie beim Vermögensausgleich – die während der Ehe erworbenen Anwartschaften so aufgeteilt, dass jeder – bezogen auf die Ehezeit – gleich viel hat. Betroffen sind Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung), aber auch betriebliche Altersversorgung, Riesterrenten etc.

Dieser Versorgungsausgleich wird vom Gericht anlässlich des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt.

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Es gäbe noch eine Vielzahl von Hinweisen zu geben. Dies würde aber den Rahmen dieser Übersicht sprengen. Sinn der obigen Ausführungen ist es, einen groben Überblick über Probleme zu geben, die mit Trennung und Scheidung einhergehen.