Zivilrecht

Zivilrecht ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Angelegenheiten, die im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.

Es geht zum Beispiel um Darlehensverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Maklerverträge, Bürgschaftsangelegenheiten, Grundstücksverträge und vieles andere mehr. Umfasst ist eigentlich alles das, was sich im täglichen Leben abspielt und deswegen im Gesetz geregelt ist.

Abzugrenzen ist das Zivilrecht zum Beispiel vom Steuerrecht, vom Sozialrecht, vom Strafrecht, vom Verwaltungsrecht etc. Besonders spezialisiert ist die Kanzlei Erdrich & Collegen in den zivilrechtlichen Gebieten Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.

Da die Grundlagen für alle diese  Rechtsgebiete aber im Zivilrecht und eben im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, kann Ihnen die Kanzlei Erdrich & Collegen im gesamten Zivilrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Aktuelle Rechtsprechnung aus dem Zivilrecht:

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