Bei Arbeitsverträgen wird häufig auf Muster und Formulare zurückgegriffen. Dabei ist es jedoch wichtig, diese auf die konkreten Bedürfnisse des Arbeitgebers und die Verhältnisse im Betrieb individuell anzupassen. So kann bspw. die Einfügung von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Gratifikationen, Verfallfristen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und ähnliches sinnvoll sein.
Auch stellt sich bei der Einstellung eines Arbeitnehmers die Frage nach Befristungsmöglichkeiten. Da eine unwirksame Befristung zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen kann, sind die Vorgaben der gesetzlichen Regelung (TzBfG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Ferner müssen auch bewährte Arbeitsverträge von Zeit zu Zeit überprüft werden, da die Rechtsprechung immer wieder einzelne Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Diese sollten dann für die Zukunft durch wirksame Regelungen ersetzt werden.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Robert Erdrich, gerne zur Verfügung.
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