Familienauto, wem gehört es? Ist es Hausrat oder Vermögen eines Ehegatten?

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.10.2006, Az. 2 UF 97/06, veröffentlicht in NJW 2007, 1001) hat entschieden, dass immer dann, wenn nur ein Fahrzeug in einer Familie vorhanden ist, dieses Fahrzeug Hausrat darstellt. Ein solcher Pkw werde nämlich zwangsläufig für sämtliche familiären Belange genutzt, selbst wenn wie im entschiedenen Fall ein Ehepartner den Pkw auch für Fahrten zur Arbeit nutze.

Dies hat zur Folge, dass der Ehepartner, der im Kfz-Brief als Halter eingetragen und vielleicht auch dessen Alleineigentümer ist, nicht berechtigt ist, diesen Pkw zu veräußern. Tut er es trotzdem, hat der andere Ehepartner gegen den Erwerber einen Herausgabeanspruch.

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Autor: RA Robert Erdrich