„Schwarzsurfen“ in fremdem WLAN-Netz nicht strafbar

Amts- und Landgericht Wuppertal haben sich in aktuellen Entscheidungen mit der bislang gerichtlich nicht entschiedenen Frage auseinandergesetzt, ob das Einwählen in ein unverschlüsselt betriebenes WLAN-Netz und das so mögliche kostenfreie Nutzen des Internets strafbar sind.

Beide Gerichte – zuletzt das Landgericht mit Beschlus vom 19.10.2010 (AZ 25 Qs 177/10) – haben eine Strafbarkeit verneint und deshalb eine von der Staatsanwaltschaft erhobene Klage nicht zugelassen. Es liege weder ein Vergehen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes noch ein Verstoß gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches vor.

Insbesondere seien die Straftatbestände des Ausspähens von Daten , des versuchten Computerbetruges und des Erschleichens von Leistungen nicht erfüllt.

Die Entscheidung des Landgerichts ist in Kürze im Volltext abrufbar unter
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

Autor: RA Horst Schneider van Dorp