Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist man nicht selten mit der Problematik konfrontiert, ob und wann eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zugegangen ist, wenn diese dem Ehegatten übergeben wurde.
Zustellung der Kündigung an Ehegatten innerhalb der Wohnung
Nach den gesetzlichen Regelungen setzt der Zugang einer Kündigung voraus, dass diese so in den Machtbereich des Erklärungsempfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis nehmen kann. In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Übergabe des Kündigungsschreibens an den in einer gemeinsamen Wohnung lebenden Ehegatten für den Zugang genügt. Nach der Lebenserfahrung sei nämlich davon auszugehen, dass die Aushändigung einer Kündigung an den Ehegatten dazu führe, dass auch der Arbeitnehmer von der Erklärung Kenntnis erhalte, indem ihm diese weitergegeben werde.
Zustellung der Kündigung an Ehegatten außerhalb der Wohnung
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass diese Rechtsgrundsätze in der Regel auch dann gelten, wenn der Arbeitgeber die Kündigung dem Ehegatten außerhalb der Wohnung aushändigt (BAG, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09). Im konkreten Fall hatte die Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz vor Übergabe der Kündigung verlassen, so dass der Arbeitgeber einen Boten beauftragte, das Kündigungsschreiben dem Ehemann an dessen Arbeitsstelle zu übergeben. Dieser hatte das Schreiben auch in Empfang genommen. Nach Auffassung des BAG war die Kündigung der Arbeitnehmerin somit noch am selben Tag zugegangen, da der Arbeitgeber mit der Weitergabe des Schreibens habe rechnen können. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Ehegatte eindeutig zum Ausdruck bringe, dass er das Kündigungschreiben nicht weiterleiten werde.
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