Wenn ein zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteter Auskunft über die Höhe seiner Einnahmen zu erteilen hat, muss grundsätzlich auch der letzte Steuerbescheid vorgelegt werden.
Wenn der Zahlungspflichtige neu verheiratet ist und mit seiner neuen Ehefrau steuerlich zusammen veranlagt wird, möchte er häufig nicht die Einkünfte seiner neuen Ehefrau offenbaren.
Es fragt sich daher, ob er berechtigt ist,
- diese Einkünfte des neuen Ehepartners unkenntlich zu machen, indem diese geschwärzt oder überdeckt werden
- oder ob er sogar die Vorlage des Steuerbescheides verweigern darf.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Verpflichtung, den Steuerbescheid vorzulegen (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13.4.1983, veröffentlicht in FamRZ 1983, 680).
Gleichzeitig besteht das Recht, die Angaben, die sich auf den neuen Ehepartner beziehen, unkenntlich zu machen, indem er diese z.B. schwärzt (BGH vom 3.11.2004, veröffentlicht in FamRZ 2005,104).