Haftung für Schäden am Nachbargrundstück durch Handwerker

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 09.02.2018, Az V ZR 311/16, veröffentlicht in NJW 2018, 1542) hat zu folgendem Sachverhalt entschieden.

Sachverhalt

Ein Hauseigentümer beauftragte einen Handwerker, am Dach Abdichtungsarbeiten vorzunehmen. Bei Heißklebearbeiten entstand ein Brand, der auch zu großem Schaden an einem Nachbargebäude führte. Der Nachbar verlangte Schadensersatz.  Vom Handwerker war nichts zu holen, da dieser in Insolvenz gefallen war. Der Hauseigentümer, der dann vom Nachbarn in Anspruch genommen wurde, berief sich darauf, dass er den Handwerker sorgfältig ausgesucht habe und deswegen für ein nicht vorhersehbares falsches Aufbringen der Klebefolie nicht hafte.

Entscheidung

Der BGH hat entschieden, dass der Hauseigentümer den Schaden des Nachbarn zu erstatten hat. Dies ergibt sich aus einer nicht direkten, aber analogen Anwendung von § 906 II 2 BGB. Der Hauseigentümer sei also als sogenannter Störer anzusehen. Als Störer komme es aber nicht darauf an, ob der Hauseigentümer den Handwerker sorgfältig ausgesucht – und überwacht – habe.

Beurteilung

Das Urteil hat weitreichende Folgen und gibt dem Nachbarn einen erfolgversprechenden Anspruch auf Erstattung seines Schadens.

Bonn, den 29.5.2018

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