Anspruch auf Kosten für ein Auslandssemester im Kindesunterhalt

Es wird immer populärer, während des Studiums auch ein Auslandssemester einzuschieben.

Da dies meist mit höheren Kosten verbunden ist und sich die Ausbildung hierdurch auch verzögern kann, fragt es sich, ob ein studierendes Kind einen Anspruch darauf hat, den finanziellen Aufwand bezahlt zu bekommen.

Das Kammergericht in Berlin (Beschluss vom 21.9.2012, Az 17 WF 232/12, veröffentlicht in FamRZ 2013, 1407) hat hierzu folgendes entschieden:

Die Kosten für ein Auslandssemester können unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf sein. Voraussetzung ist, dass

  • die finanzielle Mehrbelastung für die Eltern wirtschaftlich zumutbar sein muss
  • der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen
  • der Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls insgesamt angemessen erscheint

Fazit

Man wird die Entscheidung so zu verstehen haben, dass der erhöhte finanzielle Aufwand, der mit einem Auslandssemester verbunden ist, nur ausnahmsweise von den Eltern zu tragen ist.