Erbrecht

Nach § 1931 I BGB beerbt ein Ehepartner den anderen bei dessen Tod. Der Erbanspruch beträgt ¼ und erhöht sichMehr

Ehegattenerbrecht bei laufendem Scheidungsverfahren Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (wurde also kein Ehevertrag mit einer anderen Regelung verfasst),Mehr