Nach § 1931 I BGB beerbt ein Ehepartner den anderen bei dessen Tod. Der Erbanspruch beträgt ¼ und erhöht sichMehr
Erbrecht
Erbrecht: Auswirkung eines Ehescheidungsverfahrens
Ehegattenerbrecht bei laufendem Scheidungsverfahren Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (wurde also kein Ehevertrag mit einer anderen Regelung verfasst),Mehr