Dachrinnenreinigung umlagefähig?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund einer hohen Baumreihe Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden müssen, Betriebskosten sind, die auf Mieter umgelegt werden können.

Autor: RA Markus Achenbach