Anrechenbares Einkommen bei Auslandsaufenthalt

Bei Arbeitstätigkeit im Ausland wird meist ein höheres Einkommen erzielt als bei vergleichbarer Tätigkeit im Inland. Dies liegt zum einen daran, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland häufig höher sind (hohe Mieten für angemessenen Wohnraum, Kosten für Heimflüge etc).

Zum anderen ist es aber auch nicht einfach, Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, im Ausland zu arbeiten. Deshalb werden finanzielle Anreize gegeben.

Sachverhalt

Das OLG Hamm (Urteil vom 29.6.2009, Az. 6 UF 225/08, veröffentlicht in NJW-RR 2010, 74) hat sich mit einem entsprechenden Fall beschäftigt und folgende Regeln aufgestellt:

  • Eine Härtezulage in Verbindung mit einem Auslandseinsatz soll grundsätzlich Einkommen sein, das bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist
  • Ein hälftiger Ansatz kann dann gerechtfertigt sein, wenn durch die Härtezulage ein konkreter Mehrbedarf des Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden soll (Ausgleich für teure Lebensmittel und schwierige Lebensbedingungen in China)
  • Werden beim Auslandseinsatz üblicherweise Überstunden abgeleistet, sind die hieraus resultierenden Einnahmen als bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigendes Einkommen anzusetzen.

Bewertung

Das OLG Hamm bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung auch anderer Gerichte. Allerdings ist diese Rechtsprechung recht ungenau und daher auch nur schwer kalkulierbar. So kann man sich fragen, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitnehmer im Ausland z.B. schlechte Wohnverhältnisse in Kauf nimmt, um Geld zu sparen.

Kommt diese Einsparung dann auch den Unterhalt fordernden Familienmitgliedern zugute? Wäre es „besser“, wenn er eine teure Wohnung nimmt? Wie sind überhaupt das Fehlen sozialer Kontakte im Ausland, wozu es häufig zu kommen scheint (Leben in Camps etc.), zu berücksichtigen? Man wird derartiges nicht richtig bewerten können, wenn man nur konkret dargelegte Belastungen berücksichtigt. Generell erscheint es richtiger, das zusätzliche Auslandseinkommen nur zum Teil zu berücksichtigen, um solche Erschwernisse erfassen zu können.

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10.02.2010