Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft (Ehegattenunterhalt)

Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.11.2010, Az. 7 UF 91/09 veröffentlicht in NJW-RR 2011, 1155) hat sich – wie viele andere Gerichte auch – mit der Frage befasst, ob und wann ein Unterhaltsanspruch entfallen kann, wenn eine neue Lebenspartnerschaft vorliegt.

Dabei hat das OLG zunächst die Richtigkeit der auch von anderen gerichten aufgestellten Thesen bestätigt, die da sind:

  • Inzwischen wird von allen Gerichten, die Urteile zu dieser Problematik erlassen haben, die Auffassung vertreten, dass es für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft nicht unbedingt notwendig ist, dass die beiden Partner in einer Wohnung oder in einem Haushalt zusammenleben.
  • Es ist eine gewisse Zeitdauer der Beziehung notwendig, um beurteilen zu können, ob die Partner nur probeweise oder auf Dauer in einer gefestigten Beziehung stehen. Diese Dauer beträgt nach den meisten Urteilen 2 Jahre, nach dem Urteil des OLG Karlsruhe 2-3 Jahre, wobei die Frist nach diesem Urteil umso kürzer sein soll, je fester die Verbindung nach außen in Erscheinung tritt.

Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um auch bei getrennten Wohnungen von einer nichtehelichen Partnerschaft auszugehen, sind:

  • Gemeinsames Verbringen von Wochenenden, Feiertagen und Ferien
  • Gemeinsamer Besuch von Familienfesten
  • Wechselseitige Versorgungsleistungen
  • Gemeinsame Übernachtungen an den Wochenenden und in den Ferien

Zusätzlich hat das OLG Frankfurt auf folgendes abgestellt: Wenn die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Immobilieneigentum erwerben oder gemeinsam eine Wohnung anmieten, kann dies erhebliche Bedeutung haben. In diesen Fällen soll der Unterhaltsanspruch sogar schon vor Ablauf von 2 oder 3 Jahren entfallen können. Dies ist eine bisher noch nicht oft vertretene Auffassung.

Sollten Sie zu dieser Problematik oder anderen familienrechtlichen Problemen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den in unserer Praxis für Derartiges zuständigen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Robert Erdrich.

23.09.2011