Mit der Zustimmung des Bundesrates in der vergangenen Woche zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vollzieht der Bund für seine Beamten, Richter und Soldaten endlich das, was die Länder größtenteils längst entschieden haben: Wer in einer Homo-Ehe lebt, wird künftig nicht mehr finanziell benachteiligt und erhält dieselben Zuschläge wie Eheleute.
Dies betrifft vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Familienzuschläge und die Beihilfe im Krankheitsfall.
Das Bundesgesetz greift aber erst rückwirkend zum 1. Januar 2009.
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29.09.2011