Reisekostenvergütung für Klassenfahrten

Schon im vergangenen Jahr hatten wir über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm berichtet. Das Gericht hatte – für den Bereich der angestellten Lehrerinnen und Lehrer – den Verzicht auf Erstattung der bei Klassenfahrten entstehenden Aufwandes für unwirksam erklärt (Hinweis auf die Besprechung vom 07.03.2011). Die dagegen eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht mittlerweile zurückgewiesen (Urteil vom 16.10.2012, Aktenzeichen 9 AZR 183/11).

Dieser Rechtsauffassung hat sich jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom heutigen Tage (Aktenzeichen 1 A 1579/10) für den Bereich der beamteten Lehrerinnen und Lehrer angeschlossen.

Die Urteilsgründe werden in Kürze abrufbar sein unter

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

14.11.2012