Nordrhein-Westfalen: Besoldungsanpassung 2013/2014

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat jetzt die Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2014 gezogen, mit der die ursprünglich geplante „Nullrunde“ für Beamtinnen und Beamte in höheren Ämtern für verfassungswidrig erklärt wurde. Dem Landtag liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor, der zumindest eine maßvolle Anhebung der Bezüge (auch der Versorgungsempfänger) vorsieht.

**Besoldungsanpassung 2013/2014

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/6688

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat Teile des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 für verfassungswidrig erklärt.
Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung Änderungen bei den Regelungen zur Besoldung insbesondere der Besoldungsgruppen A 11 bis A 16 vor:

Erhöhung bei den

  • Besoldungsgruppen A 11 und A 12ab dem 1. Januar 2013 um 1,0 Prozent,
    ab dem 1. Mai 2013 um 0,3 Prozent und zusätzlich um monatlich 30 Euro,
    ab dem 1. Januar 2014 um 1,0 Prozent,
    ab dem 1. Mai 2014 um 0,3 Prozent und zusätzlich um monatlich 40 Euro,
  • Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 und Besoldungsordnungen B, R, W und fortgeltende Besoldungsordnungen C und Hab dem 1. September 2013 um 1,3 Prozent und zusätzlich um monatlich 30 Euro,
    ab dem 1. September 2014 um 1,3 Prozent und zusätzlich um monatlich 40 Euro.

Beratungsstand

Nach der 1. Lesung am 10.09.2014 an Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen
Beratungsvorgang**

Autor: RA Horst Schneider van Dorp