Ist das Originaltestament unbedingt notwendig oder reicht die Kopie?
Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, wenn nach dem Tod eines Menschen nur die Kopie eines Testaments vorliegt, aber nicht das Original.
Möglich ist, dass der Verfasser des Testaments das Original vernichtet hat, da er dessen Inhalt ungültig machen wollte und er nur vergessen hat, auch die Kopie zu vernichten.
Möglich ist auch, dass das Testament weiter gelten sollte, das Original aber nicht mehr auffindbar ist.
Gesetzliche Erbfolge wenn das originale Testament nicht auffindbar ist?
In einem vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2021, Az. 3 Ws 151/20, veröffentlicht in NJW Spezial 2021, 328) entschiedenen Fall lag nach dem Versterben des Erblassers nur eine Kopie vor. Die zum Teil nicht berücksichtigten gesetzlichen Erben erklärten, da nur eine Kopie existiere gelte nicht das Testament, sondern die gesetzliche Erbfolge. Die im Testament bedachten Personen sagten, das Testament gelte, obwohl nur eine Kopie vorliege. Es spreche nämlich nichts dafür, dass das Testament nicht mehr gelten sollte.
Die Entscheidung des Gerichtes
Das OLG hat Beweis erhoben und dabei festgestellt, dass die Partnerin des Erblassers von diesem kurz vor seinem Tod eindringlich gebeten wurde, einen in einem Safe befindlichen Umschlag zu Gericht zu bringen. In diesem Umschlag befand sich die Kopie des Testaments.
Daraus schloss das OLG, dass der Erblasser an den Verfügungen dieses Testaments festhalten wollte. Auf die Existenz des Originals des Testaments kam es dem OLG dann nicht mehr an.
Bonn, den 14.6.2021