Sachverhalt
Ein Arbeitgeber schaltet bei der Suche nach einem Arbeitnehmer einen Personaldienstleister/Personalagentur ein und bezahlt hierfür das vereinbarte Entgelt, nachdem ein neuer Mitarbeiter gefunden ist.
In den Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters nimmt der Arbeitgeber auf, dass sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, diese Kosten der Personalagentur an den Arbeitgeber zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnisvor Ablauf einer bestimmten Frist durch Eigenkündigung beendet.
Es stellt sich die Frage, ob eine derartige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam ist.
Lösung
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.06.2023, Az 1 AZR 265/22, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat sich mit diesem Themenkomplex befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche vertragliche Regelung unangemessen und daher nach § 307 I 1 BGB unwirksam ist.
Folge
Der Tenor der Entscheidung ist klar und klärt eine schon länger diskutierte zum Teil offene Rechtsfrage. Man wird die Urteilsgründe abzuwarten haben, um die Überlegungen des BAG und die Folgen für die Praxis beurteilen zu können. Eine weitere Berichterstattung wird daher folgen.