Getrennte Ehe: Sparguthaben eines minderjährigen Kindes

Das OLG Oldenburg (Hinweisbeschluss vom 29.1.2018, Az 4 WF 11/18, veröffentlicht in NJW-RR 2018, 453) hat zu folgendem Sachverhalt einen Hinweis gegeben:

Sachverhalt

Die Eheleute leben getrennt. Das minderjährige Kind lebt bei einem Elternteil. Beide Eltern sind gemeinsam Inhaber der elterlichen Sorge. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verfügt über ein bestehendes Sparkonto des Kindes, indem das bisherige Konto aufgelöst und ein neues Konto angelegt wird. Der andere Elternteil verlangt Auskunft darüber, was mit dem Geld genau geschehen ist.

Entscheidung

Das OLG weist in seinem Beschluss darauf hin, dass beiden Eltern die Vermögenssorge als Teil der elterlichen Sorge zusteht. Damit besteht bei Auflösung des einen Kontos ein Anspruch über den Verbleib des Geldes.

Beurteilung

Der Beschluss ist richtig und stimmt mit auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein. Siehe die zuletzt in der NJW 2017,1239 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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