Sorgerecht – Zustimmung anderes Elternteil bei Urlaubsreise in’s Ausland mit minderjährigem Kind

Diese Frage stellt sich recht häufig. Nicht gemeint sind die Fälle, in denen die Befürchtung besteht, dass der Verreisende vielleicht in sein Herkunftsland reisen möchte und die Befürchtung besteht, dass er zusammen mit den Kindern dort bleibt.

Gemeint sind die Fälle, in denen das Elternteil, bei dem die Kinder sich gewöhnlich aufhalten, mit den Kindern verreisen möchte.

Rechtlich stellt sich dabei die Frage, ob es sich bei einer solchen Absicht noch um eine „Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, über die bei gemeinsamer elterlicher Sorge ein Elternteil alleine entscheiden könnte.

Verschiedene Oberlandesgerichte (Frankfurt vom 27.6.2018, Az 4 UF 110/18 und Berlin NJW-RR 2017,774) stellen darauf ab, ob die mit der Durchführung der Reise verbundenen besonderen Gefahren am Reiseziel über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen.

In dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall wollte die Mutter mit den Kindern an die Mittelmeerküste der Türkei fahren. Der Vater hielt dies für zu gefährlich. Das OLG stellte darauf ab, dass das deutsche Außenministerium für diesen Bereich der Türkei keine Reisewarnung herausgegeben hatte.

Das Gericht machte die Reise daher nicht von der Zustimmung des Vaters abhängig.