Berücksichtigung von Rentennähe bei Sozialauswahl

Sachverhalt

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen und unter anderem prüfen, welchen Arbeitnehmer eine Kündigung am wenigsten trifft.

Ein Kriterium, das dabei eine Rolle spielen kann, ist das Alter der für eine Kündigung in Betracht kommenden Arbeitnehmer. Andere Kriterien sind der Familienstand, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und weiteres mehr.

Lösung

Jetzt hat sich erneut das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8.12.2022, Az 6 AZR 31/22, veröffentlicht in NZA 2023, 692) mit diesem Themenkomplex befasst.

Im Leitsatz des Gerichts zusammengefasst ist es zu folgendem Ergebnis gekommen:

Im Rahmen der sozialen Auswahl darf bei der Gewichtung des Kriteriums „Lebensalter“ zulasten des Arbeitnehmers die Möglichkeit berücksichtigt werden, spätestens innerhalb von 2 Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses entsprechend der jeweiligen rentenversicherungsrechtlichen Vorgaben die Regelaltersgrenze oder eine andere Rente wegen des Alters – mit Ausnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen – abschlagfrei zu beziehen.

Folge

Diese Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung hat sich schon abgezeichnet. So konkret wie jetzt vom BAG ist allerdings bisher noch nie  Stellung genommen worden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Erdrich

Bonn, den 09.10.2023