Das Arbeitsrecht unterliegt wie kein zweites Rechtsgebiet einem stetigen Wandel. Dies liegt zum einen an der sich weiter entwickelnden Rechtsprechung, vor allem aber an den ständigen gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen. Um hier den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen, benötigen Sie kompetente Beratung und Vertretung.
Erdrich & Collegen in Bonn bietet Ihnen Unterstützung bei:
- Prüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen
- Ausspruch von Kündigungen
- Abwehr von Kündigungen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Abmahnungen
- Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung von Lohnansprüchen
- betrieblicher Altersversorgung
- Durchsetzung von Urlaub
Mit Rechtsanwalt Robert Erdrich (Fachanwalt für Arbeitsrecht), der seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig ist, finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf bei Fragestellungen zum Arbeitsrecht. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie eine fundierte und seriöse Rechtsberatung voraussetzen. Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0228 983720, per E-Mail unter bonn@erdrich-coll.de oder über unser Kontaktformular.
Aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht:
Hier finden Sie interessante aktuelle Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht aufgeführt.
Hier gelangen Sie zu allen Artikel aus der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht.
- Arbeitszeugnis mit Dankes- und Wunschformel?
- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit nachfolgender Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers
- Anspruch auf Kostenerstattung bei Einschalten eines Personaldienstleisters?
- Berücksichtigung von Rentennähe bei Sozialauswahl
- Krankmeldung – Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahres gemäß Arbeitsvertrag wirksam?
- Abbau von Arbeitsplätzen durch Verlagerung: betriebsbedingte Kündigung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – neue gesetzliche Regelung seit dem 1.1.2023
- Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Datum des Verfalls
- Rückzahlung von Fortbildungskosten